Anvertrautenschutz
Das Gewaltschutzkonzept des Sozialdienstes katholischer Frauen Heidelberg e.V. orientiert sich zum einen an den Vorgaben des Erzbistums Freiburg und folgt der am 17.12.2021 veröffentlichten Ordnung zur Ausführung der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv).
Zum anderen beachten wir die Vorgaben des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales zum erforderlichen Konzept zum Schutz vor Gewalt in (teil)stationären Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII, veröffentlicht am 21.12.2021.
Das Gewaltschutzkonzept beinhaltet Dokumente und Verfahren in den Bereichen Prävention, Intervention und der Aufarbeitung konkreter Fälle. Als Grundlage der von uns entwickelten Maßnahmen dient eine ausführliche Risikoanalyse für die in der Pädagogik relevanten Abläufe.
Partizipation
Eine schematische Darstellung von Beteiligung und Mitbestimmung im St. Paulusheim ist im folgendem Link zu sehen:
Hinweisgeberschutz
Die zuverlässige Einhaltung gesetzlicher und organisations-interner Regelungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Fehler und Fehlverhalten kann aber leider nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, muss frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und abgestellt werden. Dazu bedarf es der Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller, die bei uns arbeiten, die wir betreuen, die uns besuchen.
Werden Ihnen Verstöße gegen gesetzliche oder interne Regelungen bekannt, können Sie diese über unser Hinweisgebersystem, das wir über die Erzdiözese Freiburg für den SkF eingerichtet haben, jederzeit melden. Hierzu können Sie diesem Link folgen:
www.sicher-melden.de/skfundinvia
Die Richtlinien zum Hinweisgebersystem |
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