Hilfeprozess

Wie beginnt ein Hilfeprozess?

Entweder eine Person oder Familie wendet sich selbst an das örtliche Jugendamt oder das Jugendamt erhält einen Hinweis durch Dritte (z.B. Nachbarn, Ärzte, Kindertageseinrichtung und Schule).

Die zuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) nimmt Kontakt mit der Person/Familie auf und führt Gespräche. In diesen Gesprächen wird der Hilfebedarf ermittelt, dabei werden folgende Fragen beantwortet:

  • „Welche Herausforderungen und Schwierigkeiten gibt es?“
  • „Wer benötigt welche Unterstützung wobei?“
  • „Wie, wann und wo kann die Person/die Familie diese Unterstützung in Form einer Jugendhilfemaßnahme erhalten?“

Innerhalb des Jugendamtes wird das Team und die Abteilungsleitung über den neuen Hilfeprozess informiert. Anschließend erfragt die ASD-Fachkraft bei den Einrichtungen der Jugendhilfe, ob diese freie Plätze haben und die notwendige Jugendhilfemaßnahme mit den jeweiligen Adressaten gestalten können.

Wenn es freie Plätze gibt, findet ein Vorstellungsgespräch statt. Wenn sich dann die Adressaten, das Team und der ASD für eine Zusammenarbeit entscheiden, werden der Einzug und der Beginn der Maßnahme geplant.

Wer bekommt bei uns welche Hilfe?

Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Schwierigkeiten in der Familie und in der Erziehung erleben, erhalten Hilfe in Form von Beratung, Anleitung, Begleitung und Unterstützung.

Eine Aufnahme in unser Haus erfolgt, wenn die aktuellen Herausforderungen, Schwierigkeiten und Krisen den Verbleib zu Hause teilweise oder vollständig nicht zulassen.

Das St. Paulusheim bietet ambulante und stationäre Hilfen gemäß § 19 und § 27 i.V.m. 29, 32, 34, 41 SGB VIII für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Schwangere und Eltern mit Kind an.

Zum Beispiel sind Eltern aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage, die Erziehung und Bildung sicher zu stellen. Dann können Kinder und Jugendliche in einer Tagesgruppe gemäß § 27 i.V.m. 32 SGB VIII aufgenommen werden.

Wenn Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Versorgung mit Nahrung und Kleidung, die Pflege und Hygiene sowie die Erziehung und Bildung sicher zu stellen, dann können Eltern mit ihren kleinen Kindern in einer Mutter/Vater-Kind Wohngemeinschaft gemäß 19 SGB VIII oder Kinder/Jugendliche in einer Wohngruppe/Betreutes Jugendwohnen gemäß § 27 i.V.m. 34 oder 41 SGB VIII aufgenommen werden.

In allen Hilfsangeboten möchten wir mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern in einem Kooperationsprozess auf ein gelingendes Zusammenleben der Familie hinarbeiten.
Wenn die Kinder/Jugendlichen Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt im Umfeld ihrer Familie sind, kann dies auch zu einer langfristigen Unterbringung in unserem Haus oder in einer Pflegefamilie führen.

Was bedeutet ein Hilfeprozess für die Familie?

In jedem Hilfeangebot möchten wir mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern an einem gelingenden Zusammenleben arbeiten. Jedes Hilfsangebot hat andere Rahmenbedingungen und Aufnahmekriterien. Welche Rahmenbedingungen und Kriterien es gibt, können Sie in den Kurzfassungen oder in den Leistungsbeschreibungen (in den Downloads) nachlesen.

Wir verstehen unsere Hilfsangebote als freiwillige Angebote, auch wenn eine Hilfe von einem Jugendamt in Verbindung mit Gericht angeordnet wurde. Wenn Sie sich jedoch entschieden haben, eines unserer Angebote zu nutzen, dann wird es für Kinder, Jugendliche und Eltern verpflichtend.

Was verändert sich dadurch?

Die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen müssen zu festgelegten Zeiten und/oder vereinbarten Terminen in der Gruppe sein. Sie haben Aufgaben und trainieren bestimmte Sachen in der Gruppe und Zuhause.

Vorteile:

  • vorhandene Stärken werden genutzt und ausgebaut
  • Neues wird kennengelernt und erlernt
  • gewünschte Veränderungen und Ziele werden bearbeitet
  • Herausforderungen und Schwierigkeiten werden nun mit Unterstützung bearbeitet

 

Nachteile:

  • es wird viel Zeit außerhalb vom Zuhause verbracht
  • Kinder, Jugendliche und Eltern sehen sich weniger
  • Herausforderungen und Schwierigkeiten werden besprochen

 

Bei Hilfen für Mutter/Vater-Kind leben Sie mit Ihrem Kind gemeinsam für eine gewisse Zeit bei uns in der Mutter/Vater-Kind Wohngemeinschaft. Sie verbringen ebenfalls die meiste Zeit in der Einrichtung und fahren nur an den Besuchswochenenden in Ihre eigene Wohnung oder zur Familie.

Es finden in allen Hilfen regelmäßig Hilfeplangespräche mit dem Jugendamt statt. In diesen Gesprächen werden die aktuelle Situation, Probleme und die Hilfeziele miteinander besprochen.

Außerdem finden regelmäßig Gespräche mit den Betreuern statt. Sie als Eltern kommen dann in die Gruppe oder die Betreuer machen bei Ihnen einen Hausbesuch. In diesen Gesprächen berichten wir, wie sich Ihr Kind/Jugendliche_r und Sie entwickelt haben und wie wir Dinge, z.B. das Essen oder die Hausaufgabenzeit gestalten. Es werden aktuelle Themen und die Ziele für die Beteiligten in Teilziele zerlegt und es wird erarbeitet, wie die Teilziele erreicht werden können.

Dann gibt es noch verschiedene Veranstaltungen im Jahr, z.B. das Faschings- und Sommerfest, zudem wir Sie als Eltern herzlich einladen, um mit Ihnen und Ihrem Kind/Jugendlichen gemeinsam zu feiern oder etwas gemeinsam zu erleben und Zeit zu verbringen.

Der Schritt in eine Hilfemaßnahme ist meist kein leichter Schritt. Es gibt schöne, anstrengende und schwierige Phasen, die wir in der Regel durch eine gelingende Zusammenarbeit miteinander bewältigen werden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!